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Ziel

Mit unserer breiten Expertise sowohl im Klima- und Nachaltigkeitsmanagement als auch im Bereich der technischen Energieberatung wollen wir unsere Mitglieder aktiv bei der Entwicklung ihres Transformationskonzeptes unterstützen - als ein zentraler Ansprechpartner, der Ihnen alles aus einer Hand liefert. 

Gehen Sie voran und ergreifen gemeinsam mit uns die Möglichkeit, Ihren Weg zur Klimaneutralität wirtschaftlich zu gestalten.

Ablauf

Folgende Inhalte werden gefördert und entsprechen dem Ablaufplan bei der Ausarbeitung Ihres Transformationskonzeptes: 

  • Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas (THG)-Emissionen beziehungsweise der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen (nach GHG-Protokoll oder DIN 14064-1),
  • Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045,
  • Formulierung eines längerfristigen (max. zehn Jahre nach Antragstellung) und konkreten THG-Ziels (SOLL-Zustand) für den/die betrachteten Standort(e): die Reduzierung der Scope 1&2-Emissionen um mindestens 40%,
  • Ausarbeitung eines Maßnahmenkonzepts und Zeitplans zur Transformation von IST- zu SOLL-Zustand,
  • Zusammenfassung aller Ergebnisse in einem Transformationskonzept und Verankerung in der Unternehmensstruktur.

Besonderheiten

Energieeffizienz und regenerative Energien sind die Fokusthemen bei der Ausarbeitung des Maßnahmenkonzepts. Die Marschrichtung lautet: weg von den fossilen Brennstoffen. Kompensation, Auslandsverlagerung sowie Lock-In-Effekte können nicht auf die Einsparziele angerechnet werden. Des Weiteren müssen weitere Punkte beachtet werden: 

  • THG-Bilanzierung im Jahr der Antragsstellung oder maximal zwei Jahre davor (THG-Bilanz darf schon vorliegen, eine Aktualisierung wird gefördert),
  • Scope 1 und 2 sind Pflicht, Scope 3 ist freiwillig,
  • Emissionsquellen und eingesetzte Energieträger müssen Anlagen und Prozessen direkt zugeordnet werden (mindestens 80 Prozent),
  • Einbezug aller Kyoto-Gase sowie von VOC (volatile organic compounds)
  • Erstellung eines Einsparkonzepts für mindestens ein Vorhaben gemäß des Modul 4 des Förderprogramms Energieeffizienz in der Wirtschaft - diese Maßnahme muss wesentlich zum 40%-Ziel beitragen, 
  • Der Bezug von Grünstrom kann auf das 40%-Ziels angerechnet werden (auch wenn er aktuell schon bezogen wird),
  • die Ausarbeitung darf max. 12 Monate in Anspruch nehmen - eine Verlängerung kann in begründeten Fällen beantragt werden 

Unterstützung durch den VEA

Die Ausarbeitung Ihres Transformationskonzeptes ist ganz individuell - gerne besprechen wir mit Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch die Einzelheiten und unterbreiten Ihnen im Nachgang ein maßgeschneidertes Beratungsangebot. 

Module im Überblick

  • 1Wir ermitteln mit Ihnen den IST-Zustand: Ihr aktueller Corporate Carbon Footprint (CCF).
  • 2Wir führen eine individuelle Energieberatung bei Ihnen durch, ermitteln Einsparpotentiale und erstellen maßgeschneiderte Energiekonzepte.
  • 3Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen Ihre Zielvision und einen Zeitplan - daraus leiten wir einen Reduktionspfad Ihrer Treibhausgase ab.
  • 4IST-Zustand, Maßnahmenkonzept, Zeitplan & SOLL-Zustand: diese Ergebnisse fassen wir zu Ihrem persönlichen Transformationskonzept zusammen und kümmern uns um die Kommunikation mit dem Fördergeber.

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