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Externer Nachhaltigkeitsmanager
CSR, CSRD, ecovadis... sind nur einige Begriffe und Abkürzungen aus dem Nachhaltigkeitsmanagent. Hier den Überblick zu behalten, ist anspruchsvoll und zeitintensiv. Handlungsnotwendigkeiten aus Gesetzesinitiativen erkennen und umsetzen oder die jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung übernehmen – beides sind Aufgaben, die Sie als Unternehmen nur in Zusammenarbeit mit qualifiziertem Fachpersonal erfüllen können oder aber viel Zeit investieren müssen. Zusätzlich steigen die Anforderungen an das Thema stetig und Kundenanfragen häufen sich. Unsere Lösung: Wir stellen externe Nachhaltigkeits- und Klimamanager für Sie bereit. Auf diese Weise leisten wir unseren Beitrag, um den Fachkräftemangel bei Ihnen im Unternehmen zu dämpfen.
Ziel
Als zuverlässiger Partner begleiten wir Sie bei der Etablierung Ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Wir behalten alle Trends für Sie im Blick und bieten Ihnen einen größeren Wissensgewinn, als Ihnen eine einzelne Fachkraft in Ihrem Unternehmen bieten könnte. Dies hängt damit zusammen, dass jedes unserer Teammitglieder mehrere Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit unterstützt.
Ihre Beratung erfolgt individuell und bedarfsorientiert - Ihr externer Nachhaltigkeitsmanager steht Ihnen als ein stetiger Ansprechpartner für Fragen rund um Klimaneutralität und Nachhaltigkeitsmanagement jederzeit zur Verfügung.
Ablauf
Beim Aufbau und der Betreuung Ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems übernehmen unsere Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -Manager unter anderem folgende Aufgaben:
- Durchführung von GAP-Analysen,
- Zusammenstellung und Abfragung aller relevanten Inhalte für Ihre gewählte Nachhaltigkeitsberichtserstattung,
- Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes gemäß Ihres gewählten Standards (z.B. GRI, DNK oder EFRAG),
- Laufende Ermittlung Ihrer THG-Bilanz,
- Regelmäßige Abstimmung zu aktuellen Nachhaltigkeitsprojekten,
- Unterstützung bei Kundenanfragen, beispielsweise beim Ausfüllen von Nachhaltigkeitsfragebögen,
- Durchführung von Schulungen,
- Erstellung und Auswertung von Schlüsselkennzahlen (KPI´s)
Kommende CSRD-Berichtspflicht
Corporate Sustainable Reporting Directive - am 21. April 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor. Dieser beinhaltet:
- Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle großen Unternehmen (kein KMU) und alle an einem geregelten Markt notierten Unternehmen (außer Kleinstunternehmen),
- Präzisierung der von den Unternehmen bereitzustellenden Informationen und Bereitstellung im Einklang mit den verbindlichen unionsweiten Standards,
- Vorgabe, dass alle Informationen in einem gesonderten Abschnitt der Lageberichte der Unternehmen veröffentlicht werden,
- Upload in maschinenlesbarem Format auf der zentralen Plattform „European Single Access Point“
Konkret bedeutet dies für Nicht-KMU, die aktuell noch nicht berichtspflichtig sind: ab dem 01.01.2025 müssen die Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen, der Angaben zu den Umweltzielen der EU, gesellschaftlichen Aspekten und Governance-Aspekten beinhalten muss. Der Bericht muss innerhalb des ersten Quartals 2026 eingereicht werden. Konkret bedeutet dies also, dass die betroffenen Unternehmen ab dem 01.01.2025 mit der Datenverfolgung und -aufnahme für eben dieses Kalenderjahr starten sollten.
Unterstützung durch den VEA
Gehen Sie mit uns proaktiv voran und bereiten sich zeitnah auf die kommende Berichtspflicht und wachsende Anforderungen vor. Sprechen Sie uns an, wir besprechen gerne mit Ihnen Ihre individuelle Intensiv-Betreuung und unterbreiten Ihnen ein Angebot.